leibsgefar,
leibsfar,
die
.
›Gefährdung und Bedrohung für die körperliche Unversehrtheit eines Menschen bis hin zur Lebensgefahr‹;
zu
1
 6, (
die
2.

Belegblock:

Luther, WA (
1524
):
sie sind [...] halb tod gewesen von wegen der grausamen leibs und lebens gefahr, in welcher sie waren.
Peil, Rollenhagen. Froschm.
87, 1375
(
Magdeb.
1608
):
Das sie nicht in Wasser vnd Wind / | [...] | Mit jhm in leibs gefahr vmbfahren.
Roloff, Naogeorg/Tyrolff. Pamm.
149, 1269
(
Zwickau
um 1540
):
sie wern uns alzumal | [...] geplagt durch soviel qual / Leibsfahr / viel teglich marter angst und not.
Sachs (
Nürnb.
1558
):
Köng Philippo, dem herren mein, | Dem ich gedient hab lange jar | Und im auch offt mit leibs-gefahr.
Haszler, Kiechels Reisen (
schwäb.
,
n. 1589
):
denn costen, müch und arbeytt, wüe auch düe gevahr und wagnus, so einer [...] ausstöhn mues, [...] ist das gröste der religion halber, dorüber einerr wol leübsgevahr auszustöhn hatt.
Peil, a. a. O.
346, 2683
;
Perez, Dietzin
1, 404, 15
;