leibsbete,
leibbete,
die
.›jährlich zu erbringende Abgabe eines Leibeigenen an den Leibherren, mit der er die Leibeigenschaft anerkennt‹;
Zur Sache:
Hrg
.2, 1760
Syntagmen:
die l. fordern, schuldig sein, jm. die l. geben; jn. in die l. auffangen, etw. zu l. geben
.Wortbildungen:
leibsbetehun
Belegblock:
auch sol ein heimberger unsern herren ufheben die leibbêth, davon gibt man ihm ein lb. hl.
Was sonsten die frondiensten anlangt, ist ein jeder leibeigener schuldig, jährlichs 4 albus leibbedt.
ein leibeigener mann gibt jerlich zu leibsbet zwolf dn. und ein leibeigene frau sieben dn.
[freyheit] daß man der herrschaft kein haupt- oder wadtmahl zu tedingen, herren- oder leibshüner, wie auch leibsbeet zue geben schuldig.