leibsbete,
leibbete,
die
.
›jährlich zu erbringende Abgabe eines Leibeigenen an den Leibherren, mit der er die Leibeigenschaft anerkennt‹;
vgl.
1
 4,
1
 45.
Zur Sache:
Hrg
2, 1760
.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
1
 45.
Syntagmen:
die l. fordern, schuldig sein, jm. die l. geben; jn. in die l. auffangen, etw. zu l. geben
.
Wortbildungen:
leibsbetehun
›jährliche Abgabe des Leibeigenen in Form eines Huhnes‹ (a. 1599).

Belegblock:

Lamprecht, Dt. Wirtschaftsl. (
mosfrk.
,
1498
):
auch sol ein heimberger unsern herren ufheben die leibbêth, davon gibt man ihm ein lb. hl.
Loersch, Weist. Boppard Anm. 1 (
mosfrk.
,
1647
):
Was sonsten die frondiensten anlangt, ist ein jeder leibeigener schuldig, jährlichs 4 albus leibbedt.
Brinkmann, Bad. Weist. (
rhfrk.
,
1555
):
ein leibeigener mann gibt jerlich zu leibsbet zwolf dn. und ein leibeigene frau sieben dn.
Kollnig, Weist. Schriesh.
261, 7
(
rhfrk.
,
1568
):
[freyheit] daß man der herrschaft kein haupt- oder wadtmahl zu tedingen, herren- oder leibshüner, wie auch leibsbeet zue geben schuldig.
Kollnig, a. a. O.
183, 7
;
Vgl. ferner s. v.
1
 4.