leibrecht,
das
.1.
›auf Lebenszeit an eine einzelne Person verliehenes Nutzungsrecht an einem Wirtschaftsgut‹; Syntagmen:
ein l. haben, jm. ein l. verleihen; das künftige l
.Wortbildungen:
leibrechtsbrief
Belegblock:
dann die armenleut kain erbrecht noch leybrecht uff den guetern haben.