leibrecht,
das
.
1.
›auf Lebenszeit an eine einzelne Person verliehenes Nutzungsrecht an einem Wirtschaftsgut‹;
zu
1
 4, (
das
6.
Syntagmen:
ein l. haben, jm. ein l. verleihen; das künftige l
.
Wortbildungen:
leibrechtsbrief
›Urkunde über die Verleihung eines Leibrechts‹ (a. 1372; 1523).

Belegblock:

Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. (
schwäb.
,
1515
):
dann die armenleut kain erbrecht noch leybrecht uff den guetern haben.
Herzog, Landsh. UB
657, 30
(Regest);
2.
›lebenslängliche Rente als Schadensersatz für eine Körperverletzung‹;
zu
1
 4,
1
.

Belegblock:

Rwb (a. 
1517
).