lehenshauptman,
der
.
›Vorsitzender der Lehenshauptmannschaft‹;
zu (
das
2,  6.
Wortbildungen:
lehenshauptmanschaft
›von Ende 15. Jh. bis 1838 bestehende, unter dieser Bezeichnung aber erst Mitte 16. Jh. nachweisbare zentrale Verwaltungs- u. Gerichtsstelle für die deutschen Lehen unter böhmischer Krone‹.

Belegblock:

Rwb (a. 
1544
).