lehensgerechtigkeit,
lehengerechtigkeit,
die
;-Ø/-en
.1.
›Obereigentum und damit Oberhoheit des Lehnsherrn über ein Lehen; diesbezügliches Recht‹; metonymisch: ›daraus resultierende finanzielle Abgabe, Lehensgeld‹; Rechts- und Wirtschaftstexte.
Belegblock:
Wer in bezalung der lehengerechtigkeiten und jahrpfachten saumig befunden.
Scheffen: Meiner gnedigen herrn vom tumb hocheit, herligkeit, erb-, grund- und lehengerechtigkeit.
dazu sich auch der von Helmstadt gegen den untertanen, doch aus keiner schuldig- oder gerechtigkeit, sondern aus günstigen willen, ohnabbrüchig der lehensgerechtigkeit anerboten haben will.
findend wir, daß dasselbe heiter wider die lechensgerechtigkeiten und unsere außgegangne mandate streite.
2.
›Nutzungseigentum und damit Nutzungsrecht des Lehnsmannes am Lehen‹; Syntagmen:
die l. abstricken / transferieren / übergeben; etw. um die l. aufgeben
.Belegblock:
wann ainer dem andern ain lehengerechtigkait mit deß lehenherrn verwilligen abkauft oder abtauscht, [...], sovil ainer umb die lehengerechtigkait oder im tausch aufgibt, soll der pfenning dem lehenherrn hiemit bedincklich zugeherig sein.