lehenrürig,
Adj.
›jm. lehensrechtlich zugeordnet und diesem daher lehenspflichtig‹;
zu (
das
2, vgl.  9.
Gegensätze:
.
Syntagmen:
etw./ j. jm. l. sein
.

Belegblock:

Buch Weinsb. (
rib.
,
2. H. 16. Jh.
):
die ander heisch Gertgin und wart zu Sunnerstorf an einen halfen bestat, [...], wilcher dem capittel s. Severin lehenrorich was.
Aubin, Weist. Hülchrath (
rib.
,
1585
):
[der kölnische Obersiegler sagt, daß]
der mehrer teil der güter der kirchen S. Severini lehenrörig und curmodig.
Hilliger, Urb. St. Pantaleon ; ;