lehenhof,
der
.
1.
›von einem Grundherrn verliehener Grund und Boden bzw. eine Immobilie‹;
vgl. (
das
2.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .

Belegblock:

Kollnig, Weist. Schriesh.
162, 2
(
rhfrk.
,
1606
):
so jerlich von uns und auß den gemeinen allmend und nutzungen außgeteilt wirdt: zwey einspänniger teil und nemblichen noch so viel, alß einer, der nicht zu acker fahret, empfähet zu seinem lehenhoff zugehörig.
Maaler (
Zürich
1561
):
Lehenhoff (der) Colonia. Suͤch Meyerhoff.
Leisi, Thurg. UB
8, 390, 17
(
Winterthur
1398
):
Des ersten úber den lenhof ze Dorff, den Heinrich Frener von Dorff buwet.
Vgl. ferner s. v. .
2.
›Gerichts- und Verwaltungsstelle eines Lehensherrn‹;
vgl. (
das
2.
Syntagmen:
bei dem l. das lehen suchen
.

Belegblock:

Rwb (a. 
1658
).