legeschif,
Bestimmungswort auch ohne den Bindevokal
-e
:
legschif,
das
;
–/-fe,
auch
.
›an einer Seite offener Kasten, der mit Steinen beschwert zum Zwecke des Fischfangs in Flüsse gesenkt und zweimal im Jahr gehoben wurde‹;
vgl. .
Wortbildungen:
legschifstat
.

Belegblock:

Grimm, Weisth. f. (
rhfrk.
,
1453
):
ob auch yemant legeschieffe in den Meyne leget; [...] der solde der herschafft dauon geben den dritten fische [...], so sall man auch die legeschieffe neun tage vor aller heiligen obent fegen, [...] vnd want die fischer soliche fische uss denn legeschieffen heben, so sall yne die herschafft zu essen geben.
Ebd. (
mosfrk.
,
1508
):
weisen die scheffen einem thumcüster [...] drey legschiff städe [...] so viel legschif darin legen, alss ihn nutzlich düncken.
Vgl. ferner s. v.
1
.