lebzucht,
die
.
›lebenslängliches Nutzungsrecht an einem Gut; Recht auf eine Leibrente, die aus dem Nutzungsrecht ensteht; häufig Rentenanspruch von Witwen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  2.
Wortbildungen:
lebzüchter
(a. 1578).

Belegblock:

Alberus
ee iiijr
(
Frankf.
1540
):
Victus, lebzucht. i. nit vil vbrigs.
Rwb (
um 1300
;
1560
);