laubholz,
das
;
–/-er
+ Uml.
›Laubbaum; Holz von Laubbäumen‹; als Metonymien: ›Laubbusch, -bündel (als Schaffutter)‹; ›Laubwald, aus Laubbäumen bestehendes Gehölz‹;
zu
1
.
Wortbildungen:
laubholzgerechtigkeit
.

Belegblock:

Ermisch u. a., Haush. Vorw.
242, 40
(
osächs.
,
1570
/
7
):
Im zunemen des mondes soll man hauen groß tannenholz und im abnehmen das laubholz.
Ebd.
256, 7
:
Man pflegt auch laubholz vor die schafe bei truckenem wetter zu machen.
Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
1563
):
Es soll unser kainer auf seines nachparn gründen oder auf der gemain labholz niderschlahen.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
1608
, Hs.
17. Jh.
):
dardurch erstlich der unterthanen aigne angehörige schwarz- und läbholzgerechtigkaiten [...] merklich geächtet und geschwent [...] wierdt.
dann durch solches rauten und schwenden ire wälder und holzgerechtigkaiten geächtet und in des stifts Millstath negst anrainende schwarzwälder, läbhölzer und gerechtigkaiten mit schwenden, rauten und allerlai holz zu schlagen [...] straffmässiger nit allain gegriffen [...] haben.
Bischoff u. a., a. a. O. ; ;