lasterheit,
die
;
-Ø/–
.
›Verstoß gegen Moral und Gesetz (wie z. B. Diebstahl)‹;
vgl.  1.

Belegblock:

Niewöhner, Teichner
369, 15
(
moobd.
,
1360
/
70
):
dw [vreunte] schament sich der lasterhait | und sein veint sind gemait | daz man daz laster von im waiz.
Ebd.
421, 86
:
und sind froͤleich und gemait | seiner
[des Gehängten]
suͤnden und lasterhait.
Niewöhner, a. a. O.
530, 28
.