lasterhaft,
1
lasterhaftig
(beide Formen mit ungefähr gleicher Häufigkeit belegt, vereinzelt mit Umlaut, deshalb sichere Trennung von
lästerhaftig
nicht möglich),
Adj.
1.
›dem Laster verfallen, verwerflich, verbrecherisch, böse; ketzerisch‹ (im einzelnen zur Charakterisierung von Personen, Fehlhaltungen und Handlungen gebraucht);
vgl.  1.
Syntagmen:
etw. l. erdichten / veruneren / verteidigen; die lasterhafte hand / zurede, das lasterhafte leben / wort, lasterhafte leute
.
Wortbildungen:
lasterhafterweise
.

Belegblock:

Rosenthal. Bedencken
12, 6
(
Köln
1653
):
muͤssen sie fuͤr Abgoͤtter / Ketzer / vnnd Lasterhafftige Leute gehalten werden.
Oorschot, Spee/Schmidt. Caut. Crim.
270a, 30
(
Frankf./M.
1649
):
daß ich dieses auß Mißgunst / oder Lasterhafftiger weise ertichte.
Ebd.
321b, 1
:
wolcher vnsere Sache / sie sey so boͤß vnd Lasterhafft alß sie jmmer wolle / wohl [...] verthaydigen koͤnne.
Maaler (
Zürich
1561
):
Lasterhafftig / den lasteren vnderworffen vnnd ergaͤben.
Oorschot, a. a. O.
379b, 38
;
Moscherosch. Ges. Phil. v. Sittew. ;
Vgl. ferner s. v.  1.
2.
s.  5.