landschatzung,
die
;
-Ø/–
.
›Besteuerung, von allen Bewohnern eines Herrschaftsgebietes zu entrichtende Steuer und deren Einziehung‹;
zu  8.
Bedeutungsverwandte:
1
 4, , ,  1, .
Syntagmen:
eine l. erfordern / legen / setzen / tragen; die beschwerliche / hohe l
.

Belegblock:

Aubin, Weist. Hülchrath (
rib.
,
1515
):
sy sprechen, as der her vam lande ein bede ader ein lantschatzonge setzt, dan plein sy wail mitzogelden.
Kollnig, Weist. Schriesh.
235, 30
(
rhfrk.
,
1470
):
wan ein lantschatzung ist in den furstentum der Pfaltz, so ergeben sie
[Untertanen]
sich auch in die schatzung.
Brinkmann, Bad. Weist. (
rhfrk.
,
1560
):
das die churfürstliche Pfaltzs der landschatzung halben uf der zent undertanen hergebracht, in allwege ausgenommen und vorbehalten sein.
Schib, Urk. Laufenb.
243, 12
(
halem.
,
1550
):
wen vns vnser gnedigiste herschafft von Österreich ein landtschatzung wider den Thürgcken oder vnsers vatterlandtz erfordere.