landsache,
die
;
-Ø/–
.
›wirtschaftliche oder rechtliche Angelegenheit eines Landes‹; speziell: ›dem Herrschaftsgebiet zu entrichtende Steuerauflage‹;
zu  8, (
die
8.
Bedeutungsverwandte:
.
Gegensätze:
.

Belegblock:

Dirr, Münchner Stadtr. (
moobd.
,
1400
):
Auch sol unser obgenanter münssmaister frey sitzen aller landsach an stewern, an wachten, an raisen, an schatzung.