landreise,
die
;-Ø/-n
.1.
›Krieg(szug) innerhalb eines oder in ein Herrschaftsgebiet, zu dessen Teilnahme die jeweiligen Bewohner aufgrund der Heeresfolge verpflichtet waren, von dem sie sich jedoch auch durch Geld- oder Naturalabgaben befreien lassen konnten‹; mehrfach metonymisch: ›Verpflichtung zum Kriegsdienst‹; ›Kriegssteuer‹; Syntagmen:
eine l. haben / tun, sich die l. vorbehalten, die l. jm.
(z. B. dem landesfürsten
) zustehen; der l. gebrauchen
.Wortbildungen:
landreisschatzung
Belegblock:
weysen die von Karbach zü rechte, ob die herrn von Rottenfels ein lantreyß haben wollten, so solten alle die von Karbach alle ir pferde in ein hoffe treyben.
derselb Ott [...] geben sond järlich ye anderthalb fuder wisses wins [...]. Und sond dawider nit zu wort habend noch fürziehen weder hagel, landpresten, landraissen, noch ungewächst.
der Untertanen Erbhuldigung, Landsteuern, Landraisen, Schatz, Pergwerk, Appellationen und andere landfürstliche Obrigkeit.
daß der selbig mit keiner anderen auflag, als allein mit der gewonlichen steür [...] weder mit landreis schatzung oder anderem hülfgelt beschwert werden [...] soll.
Wortbildungen:
landreisig
Belegblock:
Deßhalb will ich dir hie / dein vnd eins yden wirts gmeynen gaͤst (weil die erbern vnd zuͤchtigen on sonderlich geschaͤfft / not / vnd landtreyß / sich nit vil in wirtßheuser tringen) fuͤr die augen stellen.