landräumig,
Adj.
1.
›flüchtig, sich heimlich wegen einer drohenden Gefahr (z. B. Bestrafung) aus einem Herrschaftsgebiet davonmachend; sich aufgrund finanzieller Schwierigkeiten aus einem Gebiet zurückziehend‹; ütr.: ›vom Glauben abgefallen‹;
zu  8, ;
1
 1.
Phraseme:
landräumig zum Türken weichen
›sich aus dem Staube machen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl. , , , .
Syntagmen:
l. bleiben / sein / werden, wegen / ob / um e. S.
(z. B.
wegen der bösen tat, ob dem handel, um schuld
)
l. werden, ewiglich l. bleiben
.

Belegblock:

Wolf, Rothe. Ratsged. F
321
(
thür.
,
3. Dr. 14. Jh.
):
Nicht werde gesellet, | Der von dem glauben gefellet. | [...] Wer lantrümig, trüwelos ist worden.
v. Liliencron, Dür. Chron. Rothe (
thür.
,
1421
):
do qwam her yn grosse engiste unde clagete, das her nu ewiglichen lantrumigk bleiben muste.
Sachs (
Nürnb.
1537
):
Der hencker, straff und wandel, | Oder müst ob dem handel | Etwan landtraumig werden.
Jörg, Salat. Reformationschr.
526, 10
(
halem.
,
1534
/
5
):
das die von Underwalden die abgetraͤttnen pandyten [...] und darumm landtrümig waͤrend / jn jremm land nit enthallten noch tulden sottend.
Barack, Zim. Chron. (
schwäb.
,
M. 16. Jh.
):
Der dochterman kam in ungnad kaiser Caroli [...], darumb er landtreumig wich, zum Türken, wie man sagt.
das die edlen [...] von Rappolstain [...] zu ainer solchen eussersten armut geraten, alain von wegen des bergwergs, das sie inen fürgesetzt, und endtlichen entschlossen, zu entreiten und landreimig zu werden.
Jörg, a. a. O.
640, 12
;
Hulsius
O jr
;
Schmidt, Hist. Wb. Elsaß ;
2.
›als Folge einer Verurteilung oder drohender Bestrafung des Landes verwiesen, verbannt‹; nicht immer eindeutig von 1 trennbar;
zu  8,
1
 1.

Belegblock:

Pfeiffer-Belli, Murner. Kl. Schrr.
8, 62, 22
(
Straßb.
1522
):
darumb das er [bapst] dich
[Luther]
in bann gethon het / woltestu so gern die leut vber reden / sein gewalt wer von dem tüffel hie / den wo sie dich bennig hielten / so müstu landrümig werden.
Roder, Hugs Vill. Chron. (
önalem.
,
1513
):
darnach tott man 2 man von Lechen, dy im punthschůch warend, zů Friburg, die andern wůrden all lantrumig.
Drescher, Hartlieb. Caes. (
moobd.
,
1456
/
67
):
Ist das wir den edlen jungen also toͤtten [...], so wurden wir von des jungen wegen getoͤtt oder landrúmig werden.