landpfleger,
der
.
1.
›vom Landesherrn eingesetzter Landesverweser, Statthalter mit obersten Verwaltungs- und Gerichtsbefugnissen in einem Herrschaftsbezirk‹;
zu  8,  3.
Bedeutungsverwandte:
,  1,  1.
Syntagmen:
den l. bitten / (hinein)setzen; der l.
(Subj.)
etw. strafen, jn geisseln lassen; den l. jn.
(z. B.
den täter
)
überantworten, dem l. etw. verkünden; ein bekentnis vor dem l. tun, vor dem l. reden; l. des kaisers / landes; l. in Syrien; untertan des l
.

Belegblock:

Luther, WA (
1525
):
Pilatus nomine Rhomanorum erat land pfleger et habebat 4
or
imperatores, ne convenirent Iudei.
Ebd. (
1529
):
Der Juͤden Koͤnig war der Keiser, welcher seinen Landpfleger gen Jerusalem gesetzt hatte.
Mathesius, Passionale (
Leipzig
1587
):
Der Landpfleger Pilatus lest jhn / als einen gar geringen vnnd gemeinen Menschen aus dem Poͤbel / geisseln.
Kehrein, Kath. Gesangb. (
Nürnb.
,
1631
):
Bat den Landpfleger, der jhm gab, | Christi Leichnam vom Creutz herab.
Dasypodius (
Straßb.
1536
):
landpfleger, m. eparchus.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
15.
/
16. Jh.
):
Gedachter amtmann oder sein nachgesetzter hofmarchrichter sollen auch darauf den landpfleger [...] den tätter [...] überantworten.
Vgl. ferner s. v. (
der
).
2.
›eines der 5 Mitglieder der Verwaltungs- und Gerichtsbehörde im Herrschaftsgebiet der Stadt Nürnberg‹;
zu  8,  3.
Wortbildungen:
landpflegerampt
.

Belegblock:

Chron. Nürnb. f. (
nobd.
,
1516
):
Von den lantpflegern des Nurmbergischen gepiets [...]. Das lantpflegerampt ist erst vor zweien jarn ungeverlich aufgericht worden, dann zuvor ist ein iede Nurmbergische stat und ein iedes schloß in eins besondern rathsherrn schutz und schirm gewesen. aber hernach ist für pesser angesehen worden, das fünf lantpfleger erweelet und denselben die gantz gegent [...] bevolhen wurde.