landmeister,
der
.
1.
›Stellvertreter des Hochmeisters des Deutschen Ordens in einem dem Orden unterstehenden Territorium, z. B. der Deutschmeister‹; nach Wegfall aller Besitzungen außerhalb des Heiligen Römischen Reiches möglicherweise: ›Stellvertreter des Deutschmeisters‹;
zu  8,  3.
Syntagmen:
der l. etw. verordnen; erster l.

Belegblock:

Strehlke, Nic. Jerosch. Chron. (
preuß.
,
um 1330
/
40
):
Brûder Herman Balke genant | von dem duͥtschin huͥs irkant | der êrste lantmeistir was | in Prûzinlande.
2.
›Handwerksmeister auf dem Lande mit eingeschränkter Gewerbefreiheit‹;
zu  7,  2.

Belegblock:

Schmidt, Frankf. Zunfturk. II,
99, 33
(
hess.
,
1606
):
wann ein landtmeister oder knecht ein gebott uff einen sontag begeret, so soll er dem handtwerck zwölff schilling
[zahlen].