landmeister,
der
.1.
›Stellvertreter des Hochmeisters des Deutschen Ordens in einem dem Orden unterstehenden Territorium, z. B. der Deutschmeister‹; nach Wegfall aller Besitzungen außerhalb des Heiligen Römischen Reiches möglicherweise: ›Stellvertreter des Deutschmeisters‹; Syntagmen:
der l. etw. verordnen; erster l.