landlosung,
die
.
1.
›Handänderungsgebühr, Abgabe beim Verkauf von Grundstücken‹;
zu  4,
1
 4.

Belegblock:

Lamprecht, Dt. Wirtschaftsl. (
mosfrk.
,
1550
):
wan einer, der uf dem königreich begutet were, etwas verkauft [...], was der m. g. h. verfallen were? Er sie m. gn. h. ein besthaupt, dem schultheißen die lantlosung, nemlich 3 alb. [...] verfallen.
2.
›verabredetes Zeichen als Alarmruf für die Bewohner eines Landes‹;
zu  58,
2
 2.
Syntagmen:
die l. observieren
.

Belegblock:

Vorarlb. Wb.
2, 215
(a. 
1643
).