landlos,
wohl
das
;
–/-Ø
.
›Hof, der der Landvogtei zugehörig ist‹;
zu  4, (
das
2.
Syntagmen:
das l. belegen / bereiten / einziehen
.

Belegblock:

Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 310, 5
(
schwäb.
,
1502
):
wie ain yeder das lutt des gotzhaws rodel, als obstatt, besitzt und innhat, darinn die landlaus acker und wisen außgenommen [...] sein, [...] verlyhen sollen.