landgut,
das
.1.
›zumeist adliger, aber auch bürgerlicher Grundbesitz mit Haus und bewirtschaftetem Hof in einer ländlichen Gegend‹, oft ›Lehensgut‹; zu 4; 7, 1
3; offen zu 2.Bedeutungsverwandte:
.Syntagmen:
l. besitzen / einnemen / ererben / (ver)kaufen; sich auf dem l. aufhalten
.Belegblock:
ein Son, | Der nach meim dhot ErErben kon | Meine Landgüetter vnd ManLehen.
ist ihm zur Straff zuerkandt wordten / [...] in zwey Jahren nicht nach Hof zu kommen / sondern entweder in seinem Hauß zu Londen / oder auff seinem Land-Guth nahe bey der Stadt sich auffzuhalten.
Belegblock:
Behalter / darein alle fruͤchte auß dem Landgut gesamlet / vnd behalten werden.
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Vgl. ferner s. v. .