landfriedbrecher,
der
;
–/-Ø
.
›Person, die den Zustand des Rechtsfriedens durch Übertretung der in der Landfriedensordnung festgeschriebenen Gesetze bricht, Verbrecher‹;
Syntagmen:
den l. erkennen / hertreiben / strafen, die landfriedbrecher aufklauben / niederwerfen, mit etw.
(z. B.
mit dem schwert
)
vom leben zum tod bringen, gegen den l. etw.
(z. B.
gegenwer / verfolgung
)
tun; öffentlicher / wissentlicher l
.

Belegblock:

Luther, WA (
1529
):
Solche Auffrhuͤrer und Landfriedbrecher sind diese zwene, mit denen mus Christus gecreutziget werden.
Sachs (
Nürnb.
1557
):
Auch wöllen wir auff-klauben sauber | Die lantzfried-precher und mordprenner, | Verrether und all schedlich menner.
Sachs (
Nürnb.
1554
):
Und wo ein landfried-brecher was, | Der auffrhürisch ward in dem land, | Dem thetens mit gwaltiger hand | Hertreyben.