landesverweisung,
die
;-Ø/–
.›aufgrund von Straffälligkeit verordnete zeitweilige oder lebenslängliche Ausweisung bzw. Vertreibung und Verbannung aus dem Herrschafts- und Gerichtsgebiet, in dem das Verbrechen verübt und bestraft wurde‹;
Bedeutungsverwandte:
.Syntagmen:
jm. die l. zusprechen; etw. / jn. mit l. bestrafen; dreijärige / ewige / zeitliche l
.Wortbildungen:
landesverweis
landesverwiesener
Belegblock:
alle sachen, dadurch [...] die leibstraff verwirckt wirdet, es sey der thott [...] ader ewige landsverweisunge [...] gehören an das peinlich gericht.
des Vicarii sach [...] vorgenommen vnd die angefangene begnadigung der verenderten drey jarigen landtsverweisung in ein gelltstraff zue endt gebracht werden solle.
Umschweiffende tirnen [...] sollen [...] mit [...] wasserschwemmung, lands-verweisung, außschmeitzung [...] ohne schonen angesehen werden.
Landesverwiesener / vn banni, Exul.