landesruf,
der
.
›öffentliche Bekanntmachung‹;
zu  58,  2.
Syntagmen:
einen l. tun; gemeiner / offener l.

Belegblock:

Turmair (
moobd.
,
1522
/
33
):
Uns gezweifelt nit, euch möge sölchs guet wissen sein aus gemainem landsruef, auch besunderbar aus einer offenbarn clagzedl.