landesrodel,
landrodel,
der
;
-s/–
.
›landesübliches Recht, amtliches Verzeichnis der von einer Landschaft zu leistenden Abgaben‹;
zu  8,  1.
Syntagmen:
etw. im l. beschreiben; laut des l
.

Belegblock:

Merz, Urk. Lenzb.
97, 21
(
halem.
,
1557
):
Darauf verlangen die Kläger die Kosten nur laut des Landsrodels (wonach niemand mit mehr als drei nächsten Freunden am Recht erscheinen soll).