landesrodel,
landrodel,
der
;-s/–
.›landesübliches Recht, amtliches Verzeichnis der von einer Landschaft zu leistenden Abgaben‹;
Syntagmen:
etw. im l. beschreiben; laut des l
.Belegblock:
Darauf verlangen die Kläger die Kosten nur laut des Landsrodels (wonach niemand mit mehr als drei nächsten Freunden am Recht erscheinen soll).