landesrat,
der
.1.
›meist von den Landständen vorgeschlagener und vom Landesherren ernannter höherer Landesbeamter mit jeweils unterschiedlichen Funktionen‹; Syntagmen:
der l.
(Subj.) etw. urteilen / verbieten, etw.
(z. B. die amptsverwaltung
) besetzen; gesezter l
.3.
›Vertreter eines Volksstammes im antiken Griechenland‹.Belegblock:
Amphictyones, seind gmeine lands raͤth gwesen in Grecia / von 12. voͤlckeren versamlet, ad Thermopylas.