landesobrigkeit,
die
;
-Ø/–
.
1.
›Landes- und Gerichtsherr eines Territoriums‹;
zu  89,  2.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1, .
Syntagmen:
der l. schatzbar / unterwürfig sein; etw. vor der l. dartun / fürbringen; hohe / nachgesezte / nächste l.
Wortbildungen:
landesobrigkeitlich
1 (a. 1648?).

Belegblock:

Aubin, Weist. Hülchrath (
1664
/
7
):
soll der waldgräf etliche tag vor diesem holzgeding diejenige landsobriegkeiten, darunter die übertreter und brüchtmäßiegen wohnhaft seind gebürlich requiriren.
2.
›Landesherrschaft, Herrschaftsgewalt des Landesherrn über ein bestimmtes Gebiet‹;
zu  8,  1.
Syntagmen:
kraft der l. etw. ordnen / setzen, irrung um die l
.
Wortbildungen:
landesobrigkeitlich
2 (a. 1640).

Belegblock:

Küther, UB Frauensee
411, 33
(
thür.
,
1540
):
als wir [...] das closter Frauensehe mit aller zugehorunge uberkommen [...] habenn und aber sich etzliche irrunge umb die landts- und hohe obrigkeit uff demselbigen closter [...] erhalten haben, [...] haben wir uns darumb nachvolgender gestalt miteynander verglichenn.
3.
›Vasall, Lehensmann des obersten Landesherrn mit eigenen Herrschaftsbefugnissen‹;
zu  8,  2.
Syntagmen:
der kaiser den landesobrigkeiten etw. entbieten
.

Belegblock:

Rwb (a. 
1597
).