landesfeind,
der
;
–/-en
, auch
.
›Landesfeind, j., der Land und Leute in einem Herrschaftsgebiet bedroht bzw. militärisch angreift‹;
zu  581011.
Syntagmen:
den l. aufhalten; dem l. hülfe erzeigen; jm. durch l. gewalt beschehen; offenbarer / wissentlicher l.

Belegblock:

Lamprecht, Dt. Wirtschaftsl. Anm. 7 (
mosfrk.
,
1491
):
gescheghe es aber sonst der obgen. herren oder lantfenden halben, so sullen die obgemelte herren den ufbauwen und rüsten.
Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
1528
):
ob uns ein gwalt durch landsveint beschäch und wir fliechen muesten, so soll ainer gemain alle heuser auf der Wasserzeill offen sein, damit wir den veinten entfliechen möchten.