landesfürstlich,
Adj.
›dem Landesfürsten zugehörig, d. h. in seinem Besitz oder seiner Gewalt stehend‹;
zu .
Mittleres und späteres Frnhd.
Syntagmen:
landesfürstliche freiheit / obrigkeit / strafe, landesfürstlicher gebrauch, landesfürstliches kamergut / lehen / mandat, landesfürstliche regalien
.Belegblock:
ihro churfürstliche gnaden zu Maintz [...] haben in dem dorf Virnheim die landsfürstliche, gaistliche, criminal und vogteyliche obrigkeit und jurisdiction.
können [...] nicht eigentlich erkennen, ob unter dieser tax die landsfürstlichen regaln oder nur allein die nutzung wegen der behülzung auf der herrschaft wälder [...] miteinkomben.
der Gföllerwalt ist ie und allerwege ohne ansprach landsfurstlich gewesen.
wie dan auch gemainclich in allen verschreibungen dergleichen landsfürstliche regälien in genere und specie lauter außgedingt seien.
daß [...] die vornehme Residentz-Stadt Wienn / Drey GEORGER zaͤhlet / die ihr als mit Lands-Fuͤrstlichen Freyheiten hohe begnadte Burgermeister in die 23. Jahr auf das Loͤblichste vorgestanden.