landesanlage,
die
;–/-n
;– Späteres Frnhd.
›Steuer, Abgabe in einem bestimmten Herrschaftsgebiet‹; metonymisch: ›Verpflichtung zur Entrichtung der Steuer‹;
Syntagmen:
l. abrichten / bezalen / bewilligen / einbringen / geben / rechnen / reichen, l. auf jn.
(z. B. die untertanen
) schlagen; aufsicht der l.; ausständige / extraordinarie / gemeine / schuldige l
.Belegblock:
nach herrschaft Guettenberg, wohin diser markt [Weiz] aigentumblichen gehörig, jährlich zu raichen schuldigen außgaaben und lantsanlagen.