landesanlage,
die
;
–/-n
;
nur im Plural belegt.
– Späteres Frnhd.
›Steuer, Abgabe in einem bestimmten Herrschaftsgebiet‹; metonymisch: ›Verpflichtung zur Entrichtung der Steuer‹;
zu  8,  6.
Syntagmen:
l. abrichten / bezalen / bewilligen / einbringen / geben / rechnen / reichen, l. auf jn.
(z. B.
die untertanen
)
schlagen; aufsicht der l.; ausständige / extraordinarie / gemeine / schuldige l
.

Belegblock:

Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
17. Jh.
):
nach herrschaft Guettenberg, wohin diser markt [Weiz] aigentumblichen gehörig, jährlich zu raichen schuldigen außgaaben und lantsanlagen.
Waß anbelangt die neuen extraordinari lantsanlagen, so anjezo etliche jahr hero in disem lant Steyer [...] geraicht werden.
Lampel, Qu. Wien
1, 8, 16904, 6
;
Bischoff a. a. O. ; ;