landesalmende,
›Allmende, die einem dem Dorf übergeordneten Territorialraum zugehörig ist und dementsprechend auch von außerhalb eines einzelnen Ortes Wohnenden genutzt werden darf‹;
Syntagmen:
etw. zu einer l. weisen, bach an der l. springen
(›entspringen‹), an die l. stossen; rechte l.