landesalmende,
die
(starke Formenvielfalt des Grundwortes; vgl. ,
die
).
›Allmende, die einem dem Dorf übergeordneten Territorialraum zugehörig ist und dementsprechend auch von außerhalb eines einzelnen Ortes Wohnenden genutzt werden darf‹;
zu  48,  1.
Syntagmen:
etw. zu einer l. weisen, bach an der l. springen
(›entspringen‹),
an die l. stossen; rechte l.

Belegblock:

Brinkmann, Bad. Weist. (
rhfrk.
,
1549
):
der Neunkircher Wald stoßt mit der underen seiten an Oberschwartzacher Wald, am untern ort an die landsalmen.
Ebd. (
1582
):
die bach zu Allenmüln gehört allein zum haus Schwartzach, springt unden an der landesalment.