landbrief,
der
;-s/-e
.›verbrieftes Recht, landesbezügliche Rechtsregelung; Privileg, Vorrecht‹; im einzelnen auch: ›obrigkeitlicher Jahres-Schäferausweis‹;
Bedeutungsverwandte:
.Syntagmen:
den l. brechen / verlesen, die herschaft jm. den l. geben; l.
(Subj.) von jm.
(z. B. der majestät
) ausgehen; inhalt / sage des l
.Belegblock:
was gůtz in vogtz hand stuͤnde [...], das soͤlti och also beliben, denn soͤlti das nit bestan, so brechi man den landtbrief der vogtye.
Immaßen hiebevor im jüngern Landtsbrief auch geordnet gewesen.