landbrief,
der
;
-s/-e
.
›verbrieftes Recht, landesbezügliche Rechtsregelung; Privileg, Vorrecht‹; im einzelnen auch: ›obrigkeitlicher Jahres-Schäferausweis‹;
zu  89,  1.
Bedeutungsverwandte:
.
Syntagmen:
den l. brechen / verlesen, die herschaft jm. den l. geben; l.
(Subj.)
von jm.
(z. B.
der majestät
)
ausgehen; inhalt / sage des l
.

Belegblock:

Rennefahrt, Statut. Saanen (
halem.
,
1458
):
was gůtz in vogtz hand stuͤnde [...], das soͤlti och also beliben, denn soͤlti das nit bestan, so brechi man den landtbrief der vogtye.
Vorarlb. Wb.
2, 216
(a. 
1609
):
Immaßen hiebevor im jüngern Landtsbrief auch geordnet gewesen.