landausmärkung,
die
.
›Recht auf Grenzfestlegung und Vermarkung eines bestimmten Gebietes‹;
zu  48,  1.

Belegblock:

Chron. Nürnb. (
nobd.
,
1488
):
herligkeit, als lantaußmerkung
[Var. H.:
lantaußmarckung
]
die in das fürstentumb gehöret, zoll und maut.