lachsweide,
die
.
›festgelegtes Fanggebiet für die Lachsfischerei‹;
zu .

Belegblock:

Merk, Stadtr. Neuenb. (
nalem.
,
1581
):
solle die laxweid also gehalten werden, daß ein gefört nicht mehr als drei schürm und fisch dabei haben solle.
Bad. Wb.
3, 346
.