lärenbecher,
der
.
›Beamter des Wasser- und Donauschifffahrtsamtes in Wien, zuständig für den Verkauf von Donauschiffen‹.
Syntagmen:
der l. etw. verkaufen; dem l. etw. anbieten / anzeigen
.
Wortbildungen:
lärenbecheramt
(a. 1354),
lärenbecherrecht
(a. 1585),
lärenbecherrechtsordnung
(v. 1644).

Belegblock:

Uhlirz, Qu. Wien (
moobd.
,
1422
):
Eberharten, den lernpecher [...] ½ ℔ dn. gelts.
Starzer, Qu. Wien f. (
moobd.
,
1644
):
ain läre zülln, wie verstanden, sechs pfenning [...] welche aber in solcher zeit auß unserm lährenbecher-ambt erkaufft und lähr hindan getrieben werden, seyndt diß orths erlassen.
Öst. Wb.
2, 762
;