länger,
Komparativadverb
zu , neben regelmäßiger auch in lexikalisierter Bedeutung.
›später‹;
zu  5.

Belegblock:

Küther, UB Frauensee
327, 13
(
thür.
,
1515
):
daß her solchenn halben hoͤff verlasßen, verkeuffen moge zcu siner libe lebtage unde nicht lenger.