ländlich,
landlich
(beide Schreibungen in ungefähr gleicher Häufigkeit),
Adj.
– Wmd. / wobd.
1.
›landesüblich, nach Sitte und Brauch bzw. Rechtsgewohnheit eines Landes; landsmannschaftlich, einheimisch‹;
zu  58.
Syntagmen:
ländlicher brauch, ländliche gewonheit / kleidung / wärung, ländliches gesez / herkommen
.

Belegblock:

Aubin, Weist. Hülchrath (
rib.
,
1616
):
das ordentliche untergericht nach gelegenheit und noturft, wie landlich, zu halten auflige.
Pfeiffer-Belli, Murner. Kl. Schrr.
6, 79, 13
(
Straßb.
1520
):
myn christliche bit ist an dich das du dich christliche messigkeit gebruchest also solt mich alle zeit auch gůt deutsch vnd lentlicher lieben gegen dir [...] erfinden.
Maaler (
Zürich
1561
):
Landtlich / Gemeinlich / Nach gmeinem sitten vnd brauch. Populariter. Landtliche freündtligkeit / Freündtschafft vnd liebe vnder landsleüten.
Dict. Germ.-Gall.-Lat.
294, 3
(
Genf
1636
):
Landtlich / im landt braͤuchlich.
Spanier, Murner. Narrenb.
95, 82
;
Ukena, Zuger Trag.
665
;
Schmidt, Hist. Wb. Elsaß ;
2.
›dem Zwecke agrarischer Nutzung angemessen‹;
zu  4.

Belegblock:

Weingart u. a., Seelb. Rhodt
274, 13
(
pfälz.
,
1557
):
die weyl sie hierin verhafft und verpfend sein sunder alle zeit [weingart] lendlich und beulich erhalten.
3.
›bäurisch, grundschichtig‹;
zu  4710.
Syntagmen:
l. kleidung / sprache
.

Belegblock:

Maaler (
Zürich
1561
):
Gemeine vnd Landtliche spraach. Proletarius sermo, Vernacula.