länderei,
die
.
›zusammenhängender Landbesitz‹;
zu  458.
Bedeutungsverwandte:
.
Syntagmen:
die l. düngen / meien; l.
(Subj.)
in der mark gelegen sein
.

Belegblock:

Hilliger, Urb. St. Pantaleon 539. n (
rib.
,
1657
):
weilen nun der kauf mit junker Siegens länderey vor der Weyerpforten gelegen nicht getroffen werden können.
Dict. Germ.-Gall.-Lat.
293
(
Genf
1636
):
Laͤnderey / f. Feldtguͤter / n. Terras, Rus.
Rwb (a. 
1566
/
7
).