käuflich,
Adj.
1.
›käuflich, kaufbar‹;
zu  1.
Syntagmen:
etw. k. abnemen / assignieren / ausschenken / erlangen / übergeben / vererben, an sich bringen, sich mit jm. k. einlassen; käufliche ware
.

Belegblock:

Chron. Augsb. (
schwäb.
,
1544
/
5
):
hat [...] der haber anderthalb pfund [...] käufflichen gegolten.
Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
1407
, Hs.
1687
):
hernach kauflich an herrn Johann Kaltschmid [...] disemnach abermahls kauflich auf den wohledlgebohrnen herrn.
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
160, 26
(
mslow. inseldt.
,
1625
):
śoll vor andern dem Jankho Schmidt dieśelbe [wiese] khaufflich aśsigniret werden.
2.
›billig‹.
Bedeutungsverwandte:
.
Syntagmen:
käufliche zeiten
.

Belegblock:

Schwäb. Wb. (a. 
1543
).