kriegsbefestigung,
die
.
›Litiskontestation, rechtsförmliche Annahme einer gerichtlichen Auseinandersetzung‹;
Syntagmen:
die k. annemen / verhindern
;
die k.
(Subj.)
beschehen
;
kraft / wirkung der kriegsbefestigung
;
unverzügliche k.

Belegblock:

Brinkmann, Bad. Weist. (
rhfrk.
,
1526
):
als daruf anwalt eptissin und convent die kriegsbefestigung anname.
Köbler, Stattr. Fryburg (
Basel
1520
):
das sol jn / nach vnser Stattrecht gantzlich nit nutzen / noch die kriegßbeuestigung verhindern.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 269, 25
(
schwäb.
,
1592
):
insonder mag er neben seiner antwort oder kriegsbevöstigung seine exceptiones peremptorias [...] einfüeren.
Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. (
schwäb.
,
1612
):
Von der kriegsbevöstigung, verzug und andern terminen.