klosterperson,
die
;
–/-en
.
1.
›Angehöriger (beider Geschlechter) einer Klostergemeinschaft‹;
zu  1,  5.
Syntagmen:
eine k. abfertigen / bedenken / speisen / unterhalten; überbleibende k.; verzeichnis der k.

Belegblock:

Peil, Rollenhagen. Froschm.
158, 3545
(
Magdeb.
1608
):
Jnsonderheit Kloster Personen | Verachten Muͤnchn / vnd albern Nonnen.
Jacobs, UB Langeln (
omd.
,
1614
):
Vertzeichnus dero closterpersohnen, so ihm closter [...] teglich gespeiset und untterhalten werden.
Küther, UB Frauensee
404, 10
(
thür.
,
1533
):
Ich Agnes Rutgernn etwann closterpersonn zum Sehe.
Graf-Fuchs, Ämter Interl./Unterseen (
halem.
,
1532
):
wie wir die clöster personen nach vermogen yedes huses [...] abvertigen.
2.
›Untertan eines Klosters‹;
zu  1,  5.

Belegblock:

Rwb (a. 
1591
).