kirchtüre,
kirchentüre,
die
;
–/-n
.
›Kirchentür‹; in Rechtstexten: ›Grenze des Immunitätsbereichs der Kirche, Ort für Bekanntmachungen‹;
zu  1,  1.
Syntagmen:
eine k. aufbrechen / aushauen / machen; durch die k. auslaufen, etw. an der k. anschlagen / einhauen / verkünden, jn. an der k. enteren, etw. / sich für die k. legen, etw. unter die k. stellen, jn. vor der k. bieten, zu der k. gehen; geschwelle der k.; ring / schlos an der k.

Belegblock:

Chron. Nürnb. (
nobd.
,
15. Jh.
):
in dem jar da macht man die new kirchtür zu sant Sebolt.
Thiele, Minner. II,
18, 144
(Hs. ˹
wobd.
,
15. Jh.
˺):
leg dich fúr ain kirchen túr! | verbind ain bain, das ist min rät.
Sappler, H. Kaufringer
3, 172
(
schwäb.
, Hs.
1464
):
ie ainer trat dem andern für | heraus gen der kirchtür.
Bauer, Haller. Hieronymus-Br.
90, 24
(
tir.
,
1464
):
als pald das selbig weib perüeret das geschwell der chirchtüeren, da hueb si an zuschreien vnd zupüllen mit erschrikhenleicher stimmen.
Ebd.
117, 5
:
da prachen si die chirchtüren mit gewalt auf.
Küther, UB Frauensee
410, 17
;
Köbler, Ref. Nürnberg
79, 10
;
Adrian, Saelden Hort
5320
;
Eschenloher. Medicus ;