kirchenmeister,
der
;
-s/-Ø
.
›Verwalter des Kirchenvermögens, Kirchenvorsteher‹;
zu  2,  3.
Bedeutungsverwandte:
, , .
Syntagmen:
einen k. absetzen / ansetzen / aussetzen / berufen / kiesen / wälen; der k.
(Subj.)
abstreichen / antreten, etw. besehen / bezalen, rechenschaft tun; einem k. etw. anzeigen / bieten / geben
.
Wortbildungen:
kirchenmeisterin
(a. 1419),
kirchenmeistersche
(a. 1590).

Belegblock:

Koeniger, Sendgerichte (
rib.
,
1616
):
Ob auch die brudermeister und kirchenmeister vor ihrem pastor [...] rechenschaft thuen.
Aubin, Weist. Köln/Brühl (
rib.
,
um 1650
):
solle der offerman [...] den kirchmeistern anzeigen, daß solches gemacht und gebessert wird.
Chron. Nürnb. (
nobd.
,
1449
/
50
):
es ist auch gar gut, als man [...] den leuten gepoten hat koren zu schüten, auch den kirchenmeistern und jüden.
Ebd. (
15. Jh.
):
pfleger und [...] kirchmeister [...] bekennnen [...] das wir [...] empfanngen haben [...] ffünfftzigk güldein.
Koller, Ref. Siegmunds (Hs. ˹
Augsb.
,
um 1440
˺):
Es sullen die kirchmaister pesehen allen gepresten, der da mag zukömen.
Chron. Augsb. (
schwäb.
,
1492
):
da schob der bischoff von Augspurg [...] und der kirchenmaister den stain und den sarch [...] in das grab.
Starzer, Qu. Wien (
moobd.
,
1624
):
was zu herrn Andreen Pfeiffer des innern stattrathes und kirchmaisters [...] ambtszeiten zur kirchen komben und verehrt worden.
Koeniger, a. a. O. ;
Schoop, Qu. Düren
36, 30
;
Loose, Tuchers Haushaltb. ;
Vgl. ferner s. v.  8, ,  17.