kirchendiener,
der
;
-s/-Ø
.
›im Dienst der Kirche stehende Person, Geistlicher‹;
zu  1,  3.
Bedeutungsverwandte:
, , ,  2,  2, .
Syntagmen:
einen k. absetzen / aufnemen / berufen / eren / ermanen / halten / setzen / unterhalten / unterweisen; ein k.
(Subj.)
jn. leren; jn. durch den k. anhalten, vom k. etw. begeren, jn. zum k. bestellen; gemeiner / notdürftiger / treuer k.; freiheit / kleider / ordination des k.
Wortbildungen:
kirchendienerbuch
(a. 1559).

Belegblock:

Österley, Kirchhof. Wendunmuth (
Frankf.
1602
):
Zum dritten, daß du in der kirchen seyest, entweder ein pfarrherr, capellan, kirchendiener oder pfarrkindt.
Berthold u. a., Zwick. Stadtrref.
191, 31
(
osächs.
,
1542
/
70
):
so were nicht unschickerlich [...] dieselben teter [...] durch die kirchendiener zu rechtschaffener buß [...] anhalten.
Luther, WA (
1529
):
Alle bisschoff / pfarherr / vnd kirchendiener / ym heilsamen wort vnd heiligen leben behalten.
Alberus, Barf. Vorr. (
Wittenb.
,
1542
):
haben etliche vom Rat der Altenstad / jren Pastor [...] sampt andern Kirchendienern / mit sich genomen.
Reichmann, Dietrich. Schrr.
155, 7
(
Nürnb.
1548
):
lassen sie sich wider jren willen bereden / das sie jrgent ein kirchendiener beruffen.
Reichert, Gesamtausl. Messe
4, 33
(
Nürnb.
um 1480
):
Pfaffen und kirchen diener sollen frey seyn von allen weltlichen diensten.
Kehrein, Kath. Gesangb. (
Nürnberg
1631
):
Die Kirchendiener sie vnterweist, | Die Kirch zu regirn nach GOttes geheiß.
Rennefahrt, Staat/Kirche Bern (
halem.
,
1585
):
so ermanen wir hieruff alle predicanten und kilchendiener, sich deß zaͤchens [...] zeuberheben.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1548
):
dieweil bemelter ratschlag von besonder der kirchendiener claidern in der kirchen ordnet.
Andreae. Ber. Nachtmal
100r, 11
([
Augsb.
]
1557
):
Darumb sollen die Kirchendiener vnterschidlich lehren / vnd die leüt berichten.
Koeniger, Sendgerichte ;
v. d. Broek, Suevus. Spieg.
291v, 10
;
Reichmann, a. a. O. Schrr.
208, 36
;
Anderson u. a., Flugschrr.
24, 6, 2
;
Dietrich. Summaria
19v, 5
;
Rennefahrt, a. a. O. ;
Andreae. a. a. O.
109r, 13
;
Vgl. ferner s. v.
2
 12,  1.