kelnerei,
die
;
–/-en
.
›Verwaltungsstelle der Einkünfte einer kirchlichen oder weltlichen Herrschaft‹;
zu  1.
Bedeutungsverwandte:
(
das
4,  2, , ; vgl. , , .
Syntagmen:
in die k. gehören / gehörig sein, etw. aus der k. geben, in die k. liefern; insiegel der k
.

Belegblock:

Lamprecht, Dt. Wirtschaftsl. (
mosfrk.
,
1420
):
so hait ime unser vurg. herre gelaissen alle renthe nutze gulde und gevelle in die kelnerie und ampt von Grimbergh gehorich.
Ebd. (
1466
):
sollent auch der obgen. Clais und sine erben uns und unseren nachkomene die frucht [...] alle jairs ghen Meien in die kelnerien lieberen.
Koller, Ref. Siegmunds (Hs. ˹
Augsb.
,
um 1440
˺):
die empter custoderey, kelnerey, mesnerambt hat ain probst zu straffen und nit ain pischoff.
Aubin, Weist. Köln/Brühl ;
Vgl. ferner s. v. , .