keinswegs,
Adv.
›durchaus nicht, auf keinen Fall‹; nach negierten Aussagen: ›überhaupt‹;
zu
1
 1.
Bedeutungsverwandte:
, , .

Belegblock:

Schöpper (
Dortm.
1550
):
Nequam. Mit nichte keines wegs keinerley weiß jn keinem weg keins falls vberall nit.
zu Dohna u. a., Staupitz/Scheurl
104
(
Nürnb.
1517
):
Jesus Christus [...] hat [...] keinswegs die unzier der schulden verlasen an die ziere der gerechtikeit.
Reichmann, Dietrich. Schrr.
266, 35
(
Nürnb.
1548
):
das gebet muß man keines weges auff vnser [...] verdienst setze͂.
Wickram
4, 5, 6
(
Straßb.
1556
):
die guͦt früntschafft [...] ist inn mir noch keins wegs aussgeloschen.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1551
):
das ist inen [...] verbotten worden, sich kaines wegs miteinander zuͤ underreden.
Gropper. Gegenw. ;
Opitz. Poeterey
7, 8
;
Anderson u. a., Flugschrr.
4, 5, 13
;
Piirainen, Stadtr. Kremnitz
86
;
Alberus
Kk iiijr
.
Vgl. ferner s. v. (
der
1,  6, ,  12,  1.