kebsweib,
das
;
-s/-er
;
auch
und
-e
.
›Nebenfrau‹;
zu
2
.
Syntagmen:
ein k. erwälen / haben / köpfen / lieben; seinem k. etw. schenken; ein kind mit dem k. zeugen, zu einem k. gehen; argwönisches / falsches / verdächtiges k.; kind des k.

Belegblock:

v. d. Lee, M. v. Weida. Spigell
53, 22
(
omd.
,
1487
):
der lerer [...] sagt er habe gehabt sÿbenzcigk königÿn [...] vnd darzcǔ dreÿhǔndert kebßweÿber.
Anderson u. a., Flugschrr.
8, 8, 7
([
Nürnb.
]
1524
):
seind nit tageloͤner oder muͤtlinge / als die kindt der concubinen oder kebßweybern.
Franck, Decl.
349, 20
(
Nürnb.
1531
):
Der hurer aber seind so vil geworden / das auch Salomon / do nichts weisers ist / ein gantze unzelige schar koͤbßweyber gehabt hat.
Sachs (
Nürnb.
1560
):
Köpff dein falsches kebsweib darfür.
Harsdoerffer. Trichter (
Nürnb.
1653
):
Das alte Wort Kebs ist so viel / als neben [...] daß also kebsweib so viel als ein Nebenweib.
Kurrelmeyer, Dt. Bibel (
Straßb.
1466
):
Gee ein zuͦ den kebsweiben deins vatters.
Morrall, Mandev. Reiseb.
26, 5
(
schwäb.
,
E. 14. Jh.
):
Aber gehebs wib hatt er wie vil er wil.
Goldammer, Paracelsus
7, 173, 15
(
1530
):
aus erlaubnus der obrigkeit, einem ein kebsweib zu erwöhlen zusambt der ehefrauen.
Österley, Kirchhof. Wendunmuth ;
Behrend, Magd. Fragen ;
Kehrein, Kath. Gesangb. ;
v. Keller, Ayrer. Dramen ;
Kurrelmeyer, a. a. O. ;
Morrall, a. a. O.
88, 13
;
Vgl. ferner s. v.  2,  1,  1, .