kaufsumme,
die
;summa
belegt.Nahezu ausschließlich Rechts- und Wirtschaftstexte.
Syntagmen:
die k. bemelden / erlegen; jm. um die k. haft sein, etw. an der k. bezalen / geben / nachlassen, etw.
(z. B. zins
) mit der k. (über)bezalen, etw. um eine k. behalten, von der k. einbehalten; obgesezte / rechte k.; der k. gemäs
.Belegblock:
das unserm gleuber [...] alle vorsessene zinse mit der kaufsum oberbezalt werden.
von der wale des aigenherre͂ das zebehallten vmb dieselben kaufsumm.
so mag der kouffer / wyn / korn [...] an der kouffsum͂ bezalen.
hat min gnediger herr angesechen [...] das an ainer koufsumma waren geben werden.