kaufschilling,
der
;
-s/–
.
›Kaufsumme, Kaufpreis‹;
zu (
der
1.
Rechts- und Wirtschaftstexte.
Bedeutungsverwandte:
,  2.
Syntagmen:
den k. bestimmen / bezalen / entrichten / erlegen / wiedergeben, von handen lassen, schuldig sein; sich mit dem k. begnügen; summe des k.

Belegblock:

Kollnig, Weist. Schriesh.
171, 38
(
rhfrk.
,
1610
):
gebüren der pfarr davon [...] der zehende pfenning vom kaufschilling.
Schib, Urk. Laufenb.
260, 5
(
halem.
,
1564
):
welchen khauff schilling vnnß der junckher [...] betzallt hatt.
Müller, Alte Landsch. St. Gallen (
halem.
,
1565
):
so der rych kauft, lycht er dem verköufer [...] neben dem koufschilling ain summa gelt.
Rennefahrt, Staat/Kirche Bern (
halem.
,
1628
):
das der ander [...] recht haben soͤlle [...] soͤllich stuck umb den ergangnen kauffschilling an sich zezüchen.
Geier, Stadtr. Überl. ;
Müller, a. a. O. ;
Schirmer, Kaufmannsspr. .