kaufmansware,
die
;
–/-n
.
›Handelsgut, Ware‹;
Nahezu ausschließlich Rechts- und Wirtschaftstexte.
Bedeutungsverwandte:
vgl. ,  3,  1.
Syntagmen:
k. verschaffen; von k. herrüren; unverfälschte k.

Belegblock:

Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil. (
schles.
,
1510
):
Seintnmall aber suliche geltschuld umb kaufmansware und pfembrt ist entsprungen.
Sachs (
Nürnb.
1558
):
es hat, | Der türck Produs zwölff grosse schiff | Dahin geschickt [...] | Mit kauffmans-war durch hinderlist.
Köbler, Stattr. Fryburg (
Basel
1520
):
so yeman [...] vnbillich vermischung thett in sin kouffmans war / der sol in pen vñ straff sten.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 574, 27
(
schwäb.
,
1588
):
kainerlei waren, es sei an essender oder andern dingen von kaufmanswaren.
Österley, Kirchhof. Wendunmuth ;
Schultheiss, Achtb. Nürnb.
157, 16
;
Rennefahrt, Wirtsch. Bern ;
ders., Gebiet Bern ;